Wer im Grosshaushalt wohnt oder arbeitet, hat Anspruch auf Wahrung seiner Persönlichkeitssphäre. Bewohner, Leitung und Angestellte bemühen sich um gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft.
2. Haus und Unterkunft
a) Jeder Bewohner erhält einen Schlüssel für sein Zimmer und für den Eingang
b) Jeder Bewohner ist frei, nach eigenem Belieben im Haus ein- und auszugehen.
c) Die Eingangstüre ist zwischen 18.00 Uhr und 07.00 Uhr mit dem Schlüssel zu schliessen.
d) Den Bewohnern stehen neben dem persönlichen Zimmer auch die allgemeinen Räume zur Verfügung. Ausgenommen die zur Bewirtschaftung des Hauses dienenden Räume.
e) Die Bewohner können jederzeit Besuch empfangen. Die Besucher können - soweit Platz vorhanden - mit den Bewohnern essen. Der Preis wird je nach Mahlzeit errechnet.
f) Der Bewohner hält sein Zimmer soweit möglich selbst in Ordnung. Periodisch reinigt das Personal in Zusammenarbeit mit dem/der Bewohner/in das Zimmer gründlich.
g) Radio, Platten- und Bandspielgeräte sowie Fernseher sind so einzustellen, dass die Mitbewohner nicht gestört werden.
h) Schuh- und Kleiderreinigung ist Sache des Bewohners. Der Betrieb wäscht die Maschinenwäsche. Diese muss vom Bewohner gekennzeichnet sein.
i) Aus Sicherheitsgründen sollen in den Zimmern keine brennenden Kerzen, keine Bügeleisen, keine Tauchsieder, keine Elektro-Öfeli etc. verwendet werden.
k) Rauchen sollten Sie nur in den Gemeinschaftsräumen an den vorgesehenen Plätzen.
l) Kehricht und Abfälle an den vorgesehenen Stellen deponieren.
m) Der Betrieb haftet nicht für im Zimmer aufbewahrte Gegenstände, Wertsachen und Bargeld. Schmuck und andere Wertgegenstände sollten einer Bank zur Aufbewahrung übergeben werden.
n) Das Halten von Kleintieren ist nur mit dem Einverständnis der Betriebsleitung und der Mitbewohner erlaubt. Die Pflege ist alleinige Sache des Halters.
3. Allgemeine Einrichtungen
Wir freuen uns, wenn Sie an betriebsinternen Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen und haben Verständnis dafür, wenn Sie es bleiben lassen.
4. Verpflegung
a) Es werden drei Hauptmahlzeiten abgegeben. Die Bewohner haben Anrecht auf gute, abwechslungsreiche und gesunde Ernährung.
b) Die Essenszeiten werden mit den Bewohnern und der Betriebsleitung abgesprochen und periodisch angepasst.
c) Wenn Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen können, so melden Sie dies bitte 2 Std. vor der Mahlzeit. Wer im Hause weilt, nimmt an den Mahlzeiten teil. Abmelden kann man sich nur bei unabänderlichen Terminen ausserhalb der Institution.
d) Die Entschädigung für nichtbezogene Verpflegung kann nur bei längerer Abwesenheit geleistet werden. (Ab dem 3. Tag - nur der Warenaufwand).
5. Mitsprache und Mithilfe
a) Die Mitsprache der Bewohner ist gewährleistet.
b) Bewohner und Betriebsleitung besprechen die Tagesgestaltung, damit sie den jeweiligen Bewohnern gerecht wird.
c) Die Bewohner machen Vorschläge zur Menugestaltung, die von der zuständigen Person (Koch, Betriebsleitung) kalkuliert, angenommen oder abgelehnt wird.
d) Ausser der Mitsprache wird die Mitarbeit im Grosshaushalt erwartet und auf Wunsch professionell angeleitet.
7. Verhältnis zu den Angestellten
a) Die Angestellten dürfen ohne Zustimmung der Betriebsleitung nicht für spezielle Dienste in Anspruch genommen werden.
b) Es ist den Bewohnern untersagt, den Angestellten persönliche Trinkgelder zu geben.
c) Die Angestellten dürfen auch nicht bei Testamentserrichtungen mitwirken.
d) DIE ANGESTELLTEN HABEN TATSACHEN, DIE SIE IN IHRER TÄTIGKEIT IM HAUS ERFAHREN, GEHEIM ZU HALTEN.
8. Beschwerden
sind bei der Betriebsleitung anzubringen. Bei Differenzen kann jede Partei eine Vertrauensperson beiziehen.